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Mopsfledermaus: Wutachtalbahn muss auch diesen Winter ruhen

Die auch als „Sauschwänzlebahn“ bekannte Wutachtalbahn; Foto: Sauschwänzlebahn

Auf der auch als „Sauschwänzlebahn“ bekannten Wutachtalbahn darf auch in diesem Winter in den Monaten November 2015 bis März 2016 keinerlei Bahnverkehr stattfinden.

Dies hat am 21.09.2015 das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg entschieden (Az: 1 K 95/15). Die Sperrung wurde per Sofortvollzug umgesetzt. Entschieden hatte das Gericht über den Antrag der Bahnbetriebe Blumberg GmbH & Co. KG auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Betreiber wollte Museums- und Dienstfahrten so lange durchführen, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist. Das Gericht wertete das Interesse des Betreibers nachrangig gegenüber dem Interesse des Naturschutzes. Der Winterbetrieb erfolge nicht aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“, so das Gericht. Für betrieblich bedingte Fahrten, die zwingend im Winter durchgeführt werden müssten, gäbe es die Möglichkeit einer naturschutzrechtlichen Befreiung. In sechs Tunneln der Bahn lebt u.a. die geschützte Mopsfledermaus. Das Hauptsacheverfahren kann noch nicht beginnen, da das Regierungspräsidium Freiburg noch keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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