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Kanada: Unfall-Bahngesellschaft MMA unter Gläubigerschutz – waren Handbremsen angelegt?

Die Bahngesellschaft, dessen Zug im kanadischen Lac-Mégantic entgleiste mit der anschließenden Explosion, hat Gläubigerschutz angemeldet.

Für die in Kanada ansässige Montreal, Maine & Atlantic Canada Co. (MMA) erfolgte dies beim Quebec Superior Court nach dem Companies' Creditors Arrangement Act. Für die in den USA sitzende Montreal, Maine & Atlantic Railway erfolgte die Anmeldung unter dem Chapter 11-Verfahren bei einem US-Gericht. MMA schätzt die Schadenshöhe auf 200 Mio. CAD (144 Mio. EUR). Allein die Stadtverwaltung von Lac-Mégantic fordert von MMA 8 Mio. CAD für die Aufräumarbeiten. Das Stadtzentrum war bei dem Zugunglück auf einer Fläche von 2 km² völlig verwüstet worden (s. Foto). Die Aufsichtsbehörden rechnen damit, die Unglücksursache frühestens in einem Jahr geklärt zu haben. Der Lokführer hat angegeben, bei elf Wagen die Handbremse angelegt zu haben, aber die Bahngesellschaft glaubt ihm dies nicht. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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