Italien: Geschwindigkeitsbegrenzung für bestimmte LL-Güterzüge
Die Sicherheits-Alert der italienischen Behörde ANSFISA enthält auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge.
So dürfen Züge ohne gefährliche Güter, „die aus einem oder mehreren Wagen bestehen, die mit LL-Bremssohlen der organischen Bauart IB116 ausgerüstet sind“, nur noch 80 km/h fahren. Werden gefährliche Güter befördert, reduziert sich dies auf 60 km/h. Zudem müssen beim Tausch der Bremssohlen Alternativen zur IB116 eingebaut werden, „sofern die Bremsanlage und die Radmerkmale dies zulassen“. Zudem müssen für jedes Fahrzeug deren Halter den Eisenbahnverkehrsunternehmen „unverzüglich“ die charakteristischen Daten der Bremsklötze (Typ, Modell, Produktionsjahr und -los, Hersteller, Einbaudatum im Fahrzeug) in nachvollziehbarer Form zur Verfügung stellen. Die Behörde erwartet zudem eine Antwort innerhalb von 60 Tagen. Knorr-Bremse teilte Rail Business mit, dass „die Vorfälle in erster Linie beobachtet werden, wenn die Bremse fehlerhaft während eines fahrenden Zuges angelegt ist“. Das Produkt stelle keine direkte Gefährdung dar und verursache beim normalen betrieblichen Bremsen keine Probleme, so der Hersteller. (cm)