Flankenfahrt Mannheim Hbf: Mehrere Fehlhandlungen des Tf führten zum Unfall
Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) hat jetzt den Untersuchungsbericht zur Flankenfahrt im Mannheimer Hauptbahnhof vom 01.08.2014 veröffentlicht.
An dem Tag fuhr der DGS 40635 der ERS Railways dem EC 216 der DBAG in die Flanke. Wie der Bericht feststellt, haben mehrere Fehlhandlungen in kurzer Folge zum Unfall geführt. So habe der Triebfahrzeugführer (Tf) des Güterzuges in Mannheim Hbf die links von ihm stehenden Zwischensignale beachtet, die aber dem EC galten. Laut Auffassung der EUB kann es daran liegen, dass der Güterzug zuvor auf dem Gegengleis aus Mannheim-Käfertal kam, wo die Signale regulär links stehen. Zwar erhielt der Güterzug bei der Vorbeifahrt am Halt zeigenden Zwischensignal S 183 eine Zwangsbremsung. Der Tf betrachtete dies jedoch als Irrtum und löste die Zwangsbremsung auf. Anschließend erfolgte laut EUB nicht die vorgeschriebene Verbindungsaufnahme mit dem Fahrdienstleiter zur Klärung der Zwangsbremsung. Der Tf überfuhr noch zwei weitere Zwischensignale. Aber auch das Sicherheitsmanagementsystem der ERS Railways B.V. wies Mängel auf. So sei zum Ereigniszeitpunkt die Zusammenarbeit mit der Railway Solution Direct noch nicht abschließend ausformuliert und dokumentiert gewesen. Weiter habe der Tf das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten und ERS konnte die Streckenkenntnis des Tf für die Einfahrbereiche Mannheim nicht in ausreichend detaillierter Form vorlegen. Das EUB empfiehlt den EVU daher, die Kompetenz der Tf im Umgang mit PZB-Zwangsbremsungen „kontinuierlich zu stärken“. Zudem sollte die Nachrüstung der fahrzeugseitigen Zugbeeinflussungseinrichtungen mit dem Schutzziel „eine Verbindungsaufnahme nach PZB-Zwangsbremsungen vor einer Wiederanfahrt herzustellen“, überprüft und weiterentwickelt werden. (cm)