Eisenbahn-Bundesamt: Sicherheitspflichten bei der Verwendung von Abschleppkupplungen bei Überführungsfahrten
Im Rahmen von Überführungsfahrten besteht teilweise die Notwendigkeit, Fahrzeuge in den Zugverband einzureihen, die nicht mit dem UIC-Kupplungssystem (Zughaken und Puffer) ausgerüstet sind.
Normalerweise werden in diesen Fällen Triebfahrzeuge oder Übergangswagen mit dem für das geschleppte Fahrzeug passenden Kupplungssystem verwendet. Die Verwendung von Abschleppkupplungen, Schleppadaptern oder Übergangskupplungen ist im Rahmen von Überführungsfahrten nicht ohne Weiteres möglich. Darauf weist das Eisenbahn-Bundesamt hin. Hintergrund dafür ist, dass diese Abschleppkupplungen für den Anwendungsfall der Bergung ausgelegt und konzipiert sind. Sollten sie trotzdem verwendet werden, legt das EBA dar, was „mindestens“ seitens der EVU zu berücksichtigen ist. Die Behörde verweist aber darauf, dass das durchführende EVU im Einzelfall alle notwendigen Umstände berücksichtigen muss, um einen sicheren Betrieb zu führen. (cm)