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Eisenbahn-Bundesamt: Alte Sicherheitsbescheinigungen bleiben zunächst gültig

Eisenbahnen, die die neue Sicherheitsbescheinigung beim Eisenbahn-Bundesamt bereits beantragt, aber noch nicht bekommen haben, dürfen auch über den Jahreswechsel hinaus ihren Betrieb weiterführen.

Artikel Redaktion Eurailpress
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