City-Ticket: Verbraucherzentrale mahnt DB ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Bahn wegen irreführender Werbung für ihr City-Ticket abgemahnt.
In dem Werbefilm der DB Vertrieb GmbH würde der Hinweis fehlen, dass das City-Ticket in einigen Städten nur eingeschränkt gültig ist. „Viele Verbraucher nehmen die Einschränkungen des Geltungsbereiches nicht wahr und fahren ungewollt schwarz", so Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv. „Die Werbung klärt sie darüber nicht oder nicht deutlich genug auf. Dies sollte die Deutsche Bahn schnellstens ändern.“ (cm)