Bundesgerichtshof: DB verliert Marke „S-Bahn“
In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Löschung der Wortmarke S-Bahn für rechtens befunden.
Damit setzen sich die SPNV-Besteller in kommunaler und Landesträgerschaft durch. Den Streit hat der Zweckverband Nahverkehr Leipzig (ZVNL) 2008 im Zuge des Vergabeverfahrens um die Mitteldeutsche S-Bahn durch einen Antrag an das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Gang gesetzt. Bereits am 14. März 2012 hat das Bundespatentgericht (BPatG) der Deutschen Bahn die Wortmarke S-Bahn für die meisten Warenklassen entzogen, insbesondere für Verkehrsdienstleistungen (Az: 26 W(pat) 21/11). Denn mit „S-Bahn“ verbinde die Allgemeinheit nicht die DB als Absender, sondern verstehe darunter einen Gattungsbegriff, hieß es damals. Weil das BPatG keine Beschwerde zuließ, zog der Konzern vor den Bundesgerichtshof (BGH), der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf das „rechtliche Gehör“ würde verweigert. Mit demselben Argument forderte die DB außerdem die Vorlage des Streitfalls beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Beides hat der BGH jedoch als unbegründet verworfen. Der Beschluss fiel bereits am 22. Mai 2014, der BGH gab dies aber erst gestern (12. November 2014) bekannt (Az: I ZB 34). Das BPatG habe die Nichtzulassung einer Beschwerde im Einklang mit seinen Grundsätzen ausgesprochen. (msa/cm)