BMVI: Umsetzung der EU-Vorgabe zu multimodalen Reiseinformationsdiensten
In der delegierten Verordnung EU 2017/1926 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Datenplattformen als sogenannte Nationale Zugangspunkte für EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste aufzubauen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die nationale Umsetzung in Deutschland nun mit einem Stakeholderprozess begonnen. Bis 2021 sollen Verkehre auf den europäischen Hauptverkehrsstrecken und in städtischen Verkehrsknoten datenmäßig erfasst werden. Bis 2023 soll das gesamte Verkehrsnetz abgedeckt werden. Von der Verpflichtung zur Datenfreigabe sind alle Verkehrsmittel betroffen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie lediglich statische Daten anfordern oder dynamische Daten beispielsweise zu Verspätungen, Straßenzustand, Staus etc. ebenfalls bereitgestellt werden müssen. Dabei soll der Datenaustausch auf Basis bereits vorhandener Standards erfolgen. Das BMVI hat nun einen erstellt, den die betroffenen Verkehrsunternehmen und Stakeholder bis zum 12.03.2018 an das zurücksenden mögen. (cm)