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Betrieb: Schienengüterverkehr läuft, Personalfreizügigkeit gesichert

Der internationalen Wagenhalterverband UIP hat die Bestandsaufnahme zur betrieblichen Situation der Eisenbahnen unter den Auswirkungen der Covid-19-Epidemie ergänzt (Rail Business 13/20).

 

Belgien: Derzeit gibt es keine Restriktionen für den Schienengüterverkehr. Einschränkungen für Logistik bestehen weiter.
• Niederlande: Der Schienenverkehr läuft nach Plan. Im internationalen Verkehr gibt es mehr Verspätungen. Die Werkstätten sind geöffnet, arbeiten aber infolge von Krankheitsfällen teilweise mit reduzierter Belegschaft.
• Italien: Für den Schienengüterverkehr gibt es derzeit keine Restriktionen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern während der Ausgangssperre zu gewährleisten. Fallweise ist die Nachfrage nach Güterverkehrsleistungen gestiegen. Damit erhöht sich auch die Nachfrage nach zusätzlichen Güterwagen. Zum Schutz der in der Logistik tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zusätzliche Maßnahmen in Kraft getreten, die eine Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten mit sich bringen könnte. Mit der weiteren Ausbreitung des Virus wird voraussichtlich auch das Transportaufkommen zurückgehen. Der Im- und Export via See ist zurückgegangen. Damit sinkt auch das Aufkommen in Eisenbahnverkehr. Alle italienischen Werkstätten steht uneingeschränkt zur Verfügung; es kann allenfalls Verzögerungen bei der Ersatzteilbeschaffung aus dem Ausland geben. Triebfahrzeugführerscheine werden ohne Gesundheitsprüfung verlängert.
• Schweden: Für den Schienengüterverkehr gibt es keine Beschränkungen; die meisten Züge laufen nach Plan. Punktuell beeinträchtigt ein gestiegener Krankenstand Rangierleistungen und Streckendienst. Der Export Richtung Dänemark und Deutschland liegt um ein bis zwei Tage hinter Plan. Die Werkstätten melden keine Einschränkungen.
• Polen: Nicht gebietsansässige Fahrzeugführer im Güterverkehr sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen worden. Gleiches gilt für die obligatorische Quarantäne, der sich aus dem Ausland zurückkehrende polnische Staatsbürger unterziehen müssen.
• Slowakei: Die Regierung hat die Befreiung vom Einreiseverbot auch weitere bei der Eisenbahn tätige Berufsgruppen ausgedehnt. Dazu gehören nun auch Güterwagenmeister, Zugpersonal und Servicekräfte. Sie sollen sich allerdings einer häuslichen Quarantäne unterziehen und dabei nach Möglichkeit auch den Kontakt innerhalb der Familie meiden. Sie müssen Schutzausrüstung tragen und die Behörden informieren, falls Krankheitssymptome auftreten.
Die EU-Kommission hat zudem eine Übersicht nach Mitgliedstaaten bereitgestellt, aus welcher Transportbeschränkungen hervorgehen. (ici)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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