Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt : BI klagte gegen Planfeststellungsbeschluss
Die Planung der neuen Autoreisezuganlage (ARZ) in Hamburg-Eidelstedt durch die Deutsche Bahn wird von der Bürgerinitiative (BI) Prellbock beklagt.
Ende August erließ das Eisenbahn-Bundesamt den Beschluss (Rail Business vom 28.08.2022), der noch nicht rechtskräftig ist. Am 26.10.2022 reichte die BI beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Klage ein und hat jetzt am 04.01.2023 die detaillierte Klagebegründung dem Gericht übergeben. Für die BI ist der Neubau der ARZ eine „unnötige“ Konsequenz der geplanten Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona an die heutige S-Bahnstation Diebsteich. Die BI führt u.a. an, dass aus Klimaschutzgründen Bestandserhalt vor „ressourcenintensivem“ Neubau stehen solle. Weiter habe die Anlage für die Anwohner eine „erhebliche negative Umweltauswirkung“. Der Bau sei in einem Wasserschutzgebiet geplant und die Genehmigung zur Einleitung von Regenwasser in das Erdreich sei daher unzulässig. Weiter sei die Kapazität der neuen Anlage kleiner als die Bestandsanlage im Kopfbahnhof und der Standort erschwere einen viergleisigen Ausbau der Strecke nach Elmshorn wie auch einen zweigleisigen Ausbau der Güterumgehungsbahn. (cm)