Arafer und ORR fordern mehr Transparenz im Kanaltunnel
Die beiden Reglierunsgbeörden Arafer und ORR fordern den Infrastrukturbetreiber Eurotunnel auf, die Präsentation und Übersichtlichkeit der angewendeten Preisgestaltung und die Abweichungen von Gebühren für die Nutzung des grenzüberschreitenden Tunnels durch Eisenbahnunternehmen zu verbessern.
Dies haben beide am 24.02.2017 mitgeteilt. Die Bedingungen für den Netzzugang und die Preisgestaltung des Kanaltunnels werden durch die Arafer auf französischer und das ORR auf britischer Seite kontrolliert. Jedes Jahr veröffentlichen die beiden Reglulierer einen Bescheid über das Eurotunnel-Referenzdokument bezüglich der nichtdiskriminierenden Behandlung von Eisenbahnunternehmen. Dies ist die erste Überprüfung von Arafer und ORR nach der 2016 erfolgten Erweiterung ihres Aufgabenbereichs zur Anwendung der Direktive 2012/34/ EU. (wkz/cm)