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Frankreich: Ab März 2022 übernehmen Züge Flugreisen bis 2,5 Stunden Dauer

Vom Flug zum Zug: Ausschilderung auf dem Pariser Flughafen Charles de Gaulle; Quelle: Hermann Schmidtendorf

Seit dem 14. Juni berät der Französische Senat das kurz „Klimagesetz“ genannte, durch die Nationalversammlung im beschleunigten Verfahren verhandelte Gesetz Nummer 3875. Demnach sind ab März 2022 „regelmäßige öffentliche Luftverkehrsdienste von Fluggästen auf allen Flugverbindungen innerhalb des französischen Hoheitsgebiets“ verboten, auf denen die Reise auch per Bahn  „ohne Umsteigen und durch mehrere tägliche Verbindungen von weniger als zweieinhalb Stunden“ Dauer absolviert werden kann.

Der ausführliche Namen der Vorlage ist „Projet  de  loi portant lutte contre le dérèglement climatique et renforcement de la résilience face à ses effets“ – „Gesetzentwurf zum Kampf gegen den Klimawandel und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit angesichts seiner Auswirkungen“.

Der Gesetzentwurf behandelt eine Fülle von Themen wie Hausbau, Lebensmittel, erneuerbare Energien, Alternativen zum Individualtransport, Gütertransport. Die Untersagung von Flügen auf Kurzstrecken unter zweieinhalb Stunden Dauer behandelt Artikel 36 des Kapitels IV. Dort wird Bezug genommen auf die „Bestimmungen des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008“. Das Verbot ist nicht absolut. Ein Dekret des Staatsrats soll die Kriterien für Bahnverbindungen festlegen, „die einen ausreichenden Betrieb gewährleisten müssen, und die Methoden, nach denen von diesem Verbot abgewichen werden kann, wenn der Flugverkehr hauptsächlich der Beförderung von Umsteigepassagieren dient oder als überwiegend kohlenstofffreier Flugverkehr angesehen werden kann.“

Damit sind Zubringerflüge zu Langstreckenflügen weiter denkbar, wenn es keine genügende Anzahl von Zügen mit akzeptablen Hub-Bedingungen gibt. Und auch die Kerosin-Ersetzung durch ökologische Treibstoffe kann den Bann abwenden. Drei Jahre nach Inkraftsetzung des Verbots ist eine „Bewertung“ vorgesehen. Vom geplanten Flugverbot wären fünf Flugrouten betroffen: Paris-Bordeaux, Paris-Lyon, Paris-Nantes, Paris-Rennes und, mit einigen Ausnahmen, Lyon-Marseille.

Eine Webseite der französischen Regierung sieht in diesem Zusammenhang „eine beispiellose demokratische Übung: Dies ist das erste Mal, dass ein Bürgergremium direkt an der Ausarbeitung eines Gesetzes beteiligt ist. Die aus 150 ausgelosten Bürgern bestehende Bürgerklimakonvention wurde im Oktober 2019 durch Beschluss des Präsidenten der Republik ins Leben gerufen. Ihr Auftrag: eine Reihe von Maßnahmen zu definieren, um im Sinne sozialer Gerechtigkeit bis 2030 eine Reduktion von mindestens 40 Prozent unserer Treibhausgasemissionen (im Vergleich zu 1990) zu erreichen. Der Gesetzentwurf ist das direkte Ergebnis ihrer 146 Vorschläge, die vom Präsidenten der Republik unterstützt wurden.“

Dem Climate Action Network (RAC) gehen die geplanten Änderungen noch nicht weit genug. Es legte eine von Egis Rail durchgeführte Studie vor, nach der auch bei Reisezeiten bis zu vier Stunden auf 21 von 23 Linien Flüge durch Zugreisen ersetzt werden können. Diese Zeitgrenze hatte der Bürgerkonvent bereits Präsident Macron vorgeschlagen, doch er reduzierte sie auf 2,5 Stunden. Die Egis-Studie stellt einige Bedingungen. So sollte die „Intermodalität Zug-Flugzeug für Anschlusspassagiere“ verbessert werden. Dazu sollte es generell Kombitarife geben, und sinnvoll seien auch Direktverbindungen beispielsweise zum Flughafen Roissy-Charles de Gaulle. Auf den Linien Paris-Biarritz und Lyon-Rennes sollten TGV-Züge mit größerer Kapazität in Betrieb genommen werden. Bei manchen Relationen sollen zusätzliche Züge zu den Tagesrandzeiten eingeführt werden. Das könnten auch Nachtzüge sein.

Wesentlich für den Erfolg dieses Konzepts, so die ökologische Bahnorganisation, seien Studien über die Preise von Flug- und Bahnfahrten auf Linien bis vier Stunden Reisezeit. Eine Analyse der französischen Konsumenten-Union Que Choisir anhand von Trainline- und Algofly-Daten habe beispielsweise gezeigt, dass "Zugtickets auf diesen Linien im Durchschnitt vier Euro billiger sind als die des Flugzeugs auf diesen Linien", betont das RAC. „Bei Reisen, die mit dem Zug in weniger als zweieinhalb Stunden zurückgelegt werden können, hat die Reservierungsplattform Trainline gezeigt, dass das Flugzeug im Durchschnitt 1,8-mal teurer ist als der Zug, wenn man den Ticketpreis berücksichtigt, aber auch die anfallenden Reisekosten zum Bahnhof und zum Flughafen.“  (red./hfs)

Artikel Redaktion Eurailpress
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